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Wie Sie einen Handyvertrag kündigen (Deutschland)

Bundles sind attraktive Möglichkeiten, an topmoderne Handys und weitere Zugaben zu kommen. Man geht lediglich einen Vertrag mit Mindestlaufzeit von 24 Monaten ein und bekommt Handy, Rufnummern und Zugaben sofort. Allerdings kündigen viele Kunden danach die Verträge, denn ihnen ging es von Beginn an vor allem um die Zugaben. Mit den Informationen aus unserem Tutorial sowie diesen 3 Tipps kommen Sie schnell und erfolgreich ans Ziel der Kündigung und müssen sich um nichts mehr kümmern, sondern können das Bundle auch ohne Vertrag genießen.

Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten

Verträge aus einem Bundle funktionieren genauso wie regulär abgeschlossene Verträge. Spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit müssen Sie das Kündigungsschreiben abgeschickt haben, andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch. Verlassen Sie sich nicht auf die Kulanz des Anbieters, sondern kündigen Sie rechtzeitig. Je früher Sie das Kündigungsschreiben absenden, desto besser – denn dann können Sie sich vorher um die Mitnahme der Rufnummer kümmern und einen neuen Anbieter aussuchen.

SIM-Locks aufheben lassen

Die meisten Handys aus Bundles sind mit einem SIM-Lock versehen. Dadurch können Sie nur mit der Karte des jeweiligen Anbieters verwendet werden, den Sie ausgesucht haben. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Sie den SIM-Lock entfernen lassen. Tun sie das nicht vorher, denn Sie würden dafür über 100€ je nach Anbieter zahlen müssen. Danach allerdings sind Handys ohne SIM-Lock mehr wert, lassen sich weiterverkaufen oder auch bei jedem beliebigen neuen Anbieter nutzen, wenn Sie das wollen.

SIM-Karten zurücksenden

Bei manchen Bundle-Anbietern müssen Sie die SIM-Karte nach Ablauf des Vertrags zurücksenden. Entweder erhalten Sie dann das Pfandgeld für die Karte zurück oder verhindern, dass Ihnen eine weitere Rechung gestellt wird. Diese bewegt sich zwar nur im Bereich von rund 30€, kann aber verhindert werden. Wenn Sie die SIM-Karten zurücksenden müssen, denken Sie daran, alle Karten abzugeben, die Sie bekommen haben. Auch bei der Kündigung müssen Sie alle Rufnummern berücksichtigen, denn es handelt sich dabei um getrennte Verträge.

So finden Sie die günstigsten Tarife in Deutschland

In Österreich finden Sie Ihren besten Handytarif natürlich auf www.mobiltarife.at. Aber auch in Deutschland gibt es einige Handytarifvergleichseiten. Ich habe mir einige angesehen und möchte Ihnen heute eine Seite vorstellen die mir am Besten gefallen hat. Eine sehr informative und hervorragend gestaltete Seite ist zum Beispiel www.prepaidtarife24.com. Auf dieser Seite finden Sie alle Prepaid Tarife im Vergleich. Der kostenlose Vergleichsrechner vergleicht alle Prepaid Tarife in Deutschland und listet diese übersichtlich auf. So können Sie den günstigsten Prepaid Tarif für sie ermitteln. Mit dem Prepaid Tarifrechner können Sie genau angeben wie viel Sie telefonieren, wie viel SMS Sie schreiben und wie viel Sie im Internet surfen. Mit diesen Angaben berechnet das System automatisch den für Sie kostengünstigsten Tarif. Sie können dann auch gleich zum günstigsten Anbieter surfen und Ihre Prepaidkarte komfortabel und schnell online bestellen. Probieren Sie den kostenlosen Tarifrechner aus und sehen Sie wie viel Sie sparen können.

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60 Euro Kostenbegrenzung bei mobilen Datendiensten kommt ab 1. Mai 2012

Am 10.02.2012 fand bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) ein “Runder Tisch” zum Thema Kostenbegrenzungsverordnung bei mobilen Datendiensten statt, der von der RTR-GmbH geleitet wurde und an dem die Vorstände der vier Mobilfunkbetreiber, Vertreter der Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) und des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) teilnahmen.

Die RTR-GmbH legt nun folgendes Resultat vor: Ab 1. Mai 2012 gilt bei mobilen Datendiensten eine Kostenbegrenzung von 60 Euro.

“Wir haben in den letzten Monaten ein deutlich erhöhtes Schutzbedürfnis bei mobilen Datendiensten geortet. Der Streitwert bei
den dazu bei uns eingebrachten Streitschlichtungsverfahren belief sich auf durchschnittlich 650 Euro – mit der neuen Verordnung wird das abgestellt, da ab 1. Mai der Konsument durch das Festschreibenvon 60 Euro vor der Kostenfalle ‘hohe Telefonrechnung durch
Downloads’ geschützt ist”, erklärt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation
und Post, die Ausgangssituation für den Erlass der Verordnung.

Die Kostenbeschränkungsverordnung der RTR-GmbH wird auch für Altverträge anzuwenden sein. Sie tritt ab 1. Mai 2012 in Kraft.

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